Friedhof Raußlitz

Kurzinfos

März bis Oktober: 6.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit November bis Februar: 7.30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit

Oberstößwitzer Str.

01683 Nossen

Friedhofsverwaltung, Gebührenordnung

Die Friedhofsgebührenordnung finden Sie unter

Friedhofsgebührenordnung Raußlitz, PDF

die Friedhofsordnung auf dieser Seite weiter unten.
Wenn Sie weitere Fragen zu Friedhofsgebühren oder zur Friedhofsordnung haben, wenden Sie sich am besten an das Pfarramt Rüsseina (Dienstag ganztägig, Donnerstag Vormittag, Tel. 035242 / 68651) bzw. direkt an die jeweiligen Friedhofsverantwortlichen. Rechtzeitige Rücksprache kann manchem Mißverständis vorbeugen.

Pfarramt Rüsseina
Frau K. Heblack

Kirchbergstraße 8, Rüsseina
01683 Nossen

035242/68651

Friedhofsordnung

Sie betreten einen besonderen Ort, einen Ort der Stille und Besinnung. Das Äußere des Friedhofes soll helfen, Liebesdienste an den Verstorbenen zu tun und Frieden zu finden.

Als christlicher Friedhof ist er immer auch Ort der Hoffnung. Hier dürfen Sie beten - müssen es aber nicht. Lassen Sie draußen, was die Besinnung stört.

Sie betreten einen Ort, der deutlich macht: Der Tod hebt menschliche Unterschiede auf. Der leidliche Wettlauf um äußeres Ansehen soll auf dem Friedhof keine Fortsetzung finden. Nicht Prunk, sondern Schlichtheit und Natürlichkeit ist der Grabgestaltung angemessen.

Um diesen Charakter gerecht zu werden, bitten wir Besucher und Nutzungsberechtigte, folgende Vorgaben der Friedhofsordnung zu beachten:

  • Das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) ist untersagt. Wir bitten, Fahrräder an den Eingängen abzustellen.
  • Wir bitten, Abdeckreisig, Gestecke und Gläser insbesondere im Frühjahr zu Hause zu entsorgen.
  • Kunststoffe, Folien, Kunstrasenmatten, Plast- oder Metallumrandungen sind aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen.
  • Die Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln durch Nutzungsberechtigte ist untersagt.
  • Bitte verwenden Sie im Bereich des Grabes niemals Kiesel. Sie werden beim Rasenmähen zu gefährlichen Geschossen. Bedenken Sie außerdem: Ein Grab bekommt erst durch lebende Materialien eine Ausstrahlung.
  • Alle bautechnischen Veränderungen an Gräbern (auch Schrift) bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

Gestaltungsrichtlinien

Wenn ein Grab angelegt werden muß, ist dies fast immer verbunden mit der schlimmen Erfahrung des Todes. Angehörige haben viel zu regeln. Oft ist da wenig Zeit, in Ruhe klare Entscheidungen zu treffen. Dies betrifft nicht selten auch die Gestaltung des anzulegenden Grabes.

Die hier vorliegenden Richtlinien sollen eine Hilfe sein, sich bereits vor dem Besuch beim Steinmetzen ein Bild darüber zu machen, was bei der Neuanlage eines Grabes zu bedenken ist. Diese Richtlinien stehen in Übereinstimmung mit der Friedhofsordnung, die in den Kirchgemeinden Rüsseina, Raußlitz und Wendischbora gilt. Folgendes sollten Sie bedenken:

Der Friedhof ist der Ort, an dem – bei aller Trauer – an das Leben erinnert wird. Die Farbe, die ein Friedhof bestimmen sollte, ist daher das Grün der Pflanzen. Blumen auf den Gräbern sind zusätzliche Zeichen eines letzten Liebesdienstes an den/die Verstorbene(n). Um die Lebendigkeit unserer Friedhöfe stärker hervortreten zu lassen, sind neuangelegte Gräber ganzflächig zu bepflanzen. Feinsplitt, Kiesel o. ä. sind daher untersagt (einzelne Naturtrittsteine machen das Betreten größerer Gräber gut möglich). Steinunterteilungen auf den Gräbern entfallen daher. Die Steinmetze sind darüber in der Regel informiert. Bitte bedenken Sie, daß es nicht immer teure Blumen sein müssen, die ein Grab schön gestalten. Manche Art Dauerbegrünung (Dickblattgewächse, bodendeckende Koniferenarten, Efeu) geben dem Grab sogar im Winterhalbjahr eine ansprechende Gestalt und erfordert einen relativ geringeren Unterhaltungsaufwand.

Der Grabstein soll in erster Linie Auskunft über die/den Verstorbene(n) geben (Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, evtl. Wohnort). Auch Berufsbezeichnungen oder darauf hinweisende Symbole (z. B. Innungszeichen) sind denkbar. Bei aller Vielfalt heutiger Grabsteinangebote gilt eines besonders: Auf dem Friedhof soll der materielle Wettbewerb, der sich oft im Leben zeigt, nicht fortgeführt werden. Der Tod hebt alle Unterschiede auf. Der Friedhof kann das spürbar machen. Nicht Gleichheit, aber Schlichtheit soll die Grabsteingestaltung prägen. Grelles Weiß, großflächige Goldverzierungen oder die Hochglanzpolierung der Seiten und Rückflächen können die angestrebte Schlichtheit nur schwer zum Ausdruck bringen. Und noch etwas: Mit der Zeit darf der Stein auch altern. So wird er zum Bild der Vergänglichkeit.

Der Außenbereich des Grabes unterliegt der direkten Verantwortung des Friedhofes. Auch hier gilt: Kein Splitt, keine Kiesel. Diese sind beim Rasenmähen hochgefährlich (sie fliegen wie Geschosse durch die Luft). Verwenden Sie hier bitte gelben oder roten Sand. Folien, Kunstrasenmatten, Plast- oder Metallumrandungen jeglicher Art sind auf unseren Friedhöfen aus optischen Gründen nicht zugelassen. Letztere bilden außerdem z. T. schlecht sichtbare und gefährliche Stolperkanten. Wir bitten, Abdeckreisig, Kunststoffunterlagen und Gläser im Frühjahr zu Hause zu entsorgen.

Gemeinschaftsgräber

Friedhöfe haben etwas ganz besonderes. Sie geben unserer Trauer einen Ort, der durch seine Gestaltung wiederum auch Hoffnung verleiht und Frieden ausstrahlt. Niemand soll einfach vergessen sein.

Deshalb werden auf unseren Friedhöfen auch keine anonymen Bestattungen durchgeführt. Allerdings ist es nicht allen Hinterbliebenen mehr möglich, ein Einzel- oder Doppelgrab dauerhaft in Pflege zu nehmen, da eine Ortsansässigkeit der Familien, wie es früher ja üblich war, nicht selbstverständlich gegeben ist. Bereits vor Jahren kam deshalb der Wunsch nach Gemeinschaftsgräbern auf. Wir sind dankbar, dass wir auch die Möglichkeit der Urnenbestattung in einem Gemeinschaftsgrab anbieten können.

Informationen zu den Gemeinschaftsanlagen

  • Die Nutzungsgebühren ergeben sich aus den Kosten für die Errichtung der Grabstellen und sind im Pfarramt zu erfragen.
  • Der Betrag für Bestattungs- und 20jährige Nutzungsgebühren wird nach der Bestattung einmalig erhoben.
  • Die Pflege des Gemeinschaftsgrabes obliegt dem Friedhof.
  • Auf dem Gemeinschaftsgrab ist es nicht gestattet, an der jeweiligen Beisetzungsstelle eine eigene Bepflanzung vorzunehmen oder Pflanzschalen oder andere Gegenstände aufzustellen (die schädigt auf Dauer die Grundbegrünung). Lediglich eine Steckvase ist möglich.

Die Urnengemeinschaftsgräber sind unterschiedlich gestaltet. Bei dieser Grabstelle wurde ein auf dem Friedhof befindliches historisches Grabmal genutzt, das wegen seines hohen künstlerischen Wertes restauriert wurde. Auf der Westseite des Friedhofes gelegen bietet es Platz für 12 Stellen. Das Grabmal zeigt Hoffnungszeichen (das Kreuz für den Glauben, der Anker für die Hoffnung, das Palmblatt für die Auferstehung). Als Aufschrift wurde ein Wort Augustinus gewählt: "Trennung ist unser Los, Wiedersehen ist unsere Hoffnung."