Wo bleibt meine Kirchensteuer?

Nach mehreren Gesprächen am Rande über die Kirchensteuer scheint es angebracht, dazu einige Informationen zu geben. Dabei sind manche Irrtümer im Schwange:
Irrtum Nr. 1: Die Kirchensteuer bekommt der Staat.
Irrtum Nr. 2: Die Kirchensteuer müssen auch Nichtchristen entrichten.
Irrtum Nr. 3: Die Kirche wird vom Staat bezahlt.
Irrtum Nr. 4: Die Kirchensteuer ist ein Zeichen dafür, dass Staat und Kirche in Deutschland nicht voneinander getrennt sind.

Die Fakten:

Die Kirchensteuer wird von eingetragenen Kirchenmitgliedern mit 9% der Lohnsteuer (nicht des Lohnes!) vom Finanzamt erhoben. Dieses Geld bekommt aber nicht der Staat, sondern wird nach einem Schlüssel der jeweiligen Landeskirche überwiesen. Diese Dienstleistung wird der Kirche nicht geschenkt. Die Kirche entrichtet dafür eine „Dienstleistungsgebühr“. Dabei bleiben Kirche und Staat getrennt. Der Weg über das Finanzamt ist für die Kirche kosten- günstiger, als wenn sie ein eigenes Kirchensteuersystem erhalten müsste. Leider wurde im Einzelfall auch bei Nichtchristen bei noch nicht kalkulierten Steuer- verhältnissen eine Pauschalsteuer erhoben, die formal der Kirchensteuer gleichgesetzt wurde, aber tatsächlich keine Kirchensteuer war. Die Kirchensteuer ist die wichtigste Säule in der Finanzierung unserer Kirchgemeinden. Insbesondere Löhne und Gehälter für Kantoren, Ge- meindepädagogen, Pfarrer oder Verwaltungskräfte werden wesentlich aus der Kirchensteuer finanziert. Dazu kommen Baubeihilfen für Renovierungsprojekte in den Gemeinden und Zuweisungen für unser Kirchspiel. Ländliche Regionen wie die unsere profitieren von diesem System, da hier mehr Kirchensteuer einfließt als durch die Christen „eingezahlt“ wird. Alle angestellten Mitarbeiter und Pfarrer werden damit nicht vom Staat, sondern von der Kirche bezahlt. Nichtchristen entrichten keine Kirchensteuer.

Fazit:

Es lohnt sich, Kirchensteuer zu entrichten. Das Geld kommt bei uns an.

Übrigens:

Das Kirchensteueraufkommen in Ostdeutschland ist auf Grund des niedrigen Anteiles der Christen und der niedrigeren Einkünfte so gering, dass die „Westkirchen“ über einen Lastenausgleich die „Ostkirchen“ in erheblichem Maße mitfinanzieren.

vom

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